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Freibad Kiebitzberge in Kleinmachnow |
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Das Freibad Kiebitzberge hat eine Fläche von 30.000 qm mit einer großen Liegewiese, einer 50 m Schwimmbahn, einem großen Nichtschwimmerbecken und einem Kinder-PLanschbecken Adresse:
14532 Kleinmachnow Fontanestr. 31 Gerhard Eisler Straße
Telefon: 033203/227 29 und 228 88
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Unser Informationsangebot |
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Daten und Fakten |
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30.000 qm Liegewiesen,
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Großes Schwimmbecken: 50m Bahn
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großes Nicht-Schwimmerbecken
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Planschbecken
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Sauna
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Beachvolleyballfeld
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Umkleidekabinen
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Tauchschule Streamliner
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Imbiss
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böhmisches "Gasthaus Havel" mit Sommerterrasse.
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Haus- und Badeordnung |
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Haus- und Badeordnung Freibad Kiebitzberge Ein Unternehmen der gewog Kleinmachnow mbH
Allgemeines Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad. Sie ist für die Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Badegeländes erkennt sie jeder Besucher an. Begleitpersonen von Kindern sind dafür Verantwortlich, dass die Haus- und Badeordnung auch von diesen eingehalten wird.Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei mißbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.Das Rauchen ist im Freibad nur außerhalb des Sanitär-, Umkleide- und Badebereiches gestattet.Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter zu werfen.Behälter aus Glas dürfen in den Sanitär-, Umkleide- und Badebereich nicht mitgebracht werden.Fundsachen sind unverzüglich dem Personal zu übergeben.Das Lärmen, Herumrennen und die Belästigung anderer Badegäste, z.B. durch Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente, ist nicht gestattet.Das Personal des Bades übt gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus und Badeordnung verstossen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung bedürfen: 1. Die Erteilung von privatem SchwimmunterrichtFoto- und Filmaufnahmen für gewerbliche ZweckeDas Anbieten von Waren, Dienstleistungen und das Vertreiben von Druck- und ReklameschriftenBei Unfällen haben sich Besucher so zu verhalten, dass Rettungsmaßnahmen nicht behindert werden. 2. Öffnungszeiten und Zutritt Die Öffnungszeiten werden jährlich festgelegt und angezeigt.30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit ist Einlaßschluss. 15 Minuten vor Betriebsschluss sind die Becken zu verlassen.Die Benutzung des Bades kann ganz oder teilweise eingeschränkt werden.Das Bad darf nur mit einem für sie geltenden Eintrittsausweis betreten werden. Er ist während der Dauer des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.Eintrittsausweise verlieren mit dem Ende der Öffnungszeit bzw. mit dem Verlassen des Bades ihre Gültigkeit.Benutzt ein Besucher des Bades ohne den entsprechenden Eintrittsausweis das Freibad, so ist ein Bußgeld in Höhe von 25,00 EURO zu entrichten.Zeigt ein Badegast das unbefugte Betreten eines andere nachweislich an, erhält der Anzeigende eine Belohnung in Höhe von 5,00 EURODer Zutritt ist nicht gestattet:Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehenPersonen, die Tiere mit sich führenPersonen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztliche Bescheinigung gefordert werden) oder Hautveränderrungen leiden, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können.Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kinder unter 7 Jahren, Blinden, Geisteskranken sowie Anfallkranken ist die Benutzung des Bades nur Zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet.
3. Benutzung des Bades In den Badebecken ist von allen Gästen Badebekleidung zu tragen. Es ist nicht gestattet Boxershorts, die eine Länge bis über das Knie haben und mehr als 2 Taschen besitzen, zu tragen. Es ist außerdem nicht gestattet, unter diesen Shorts andere Hosen zu tragen.Die Beckenumgänge des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens dürfen nicht mit Fußbekleidung, die auf der Straße benutzt wird, betreten werden. Jeder Badegast ist verpflichtet, vor der Benutzung der Badebecken den Körper in den Duschdurchgängen abzubrausen.Es ist nicht gestattet:auf den Beckenumgängen zu rennenan Sprunganlagen, Einstiegsleitern, Haltestangen, Geländern und Trennseilen zu turnenandere Badegäste zu tauchen oder ins Wasser zu stossen.Nichtschwimmer dürfen das Schwimmerbecken nur zur Schwimmausbildung unter Anleitung eines Schwimmlehrers benutzen.Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei istnur eine Person das Sprungbrett betrittdas Springen vom Beckenrand nur von der Schmalseite des Beckens ohne Anlauf gestattet ist. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.Von der Plattform des Sprungturms darf nicht mit Anlauf gesprungen werden. Die Springer haben sich unmittelbar nach dem Sprung aus dem Sprungbereich zu entfernen. Das Unterschwimmen und Tauchen im Sprungbereich ist untersagt.Die Benutzung von Luftmatratzen, Schlauchbooten, Luftreifen, Schwimmflossen und Tauchgeräten ist untersagt. - Das Benutzen von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) und Tauchbrillen erfolgt auf eigene Gefahr. Schwimmhilfen, Auftriebsmittel wie Schwimmkorken, Schwimmflügel, aufblasbare Wasserbälle, Schaumstoffbälle u.ä. dürfen nur im Nichtschwimmerbecken und im Planschbecken benutzt werden.Bei Aufzug eines Gewitters sind die Becken zu räumen und die Badegäste aufzufordern das Freibad zu verlassen. Der Aufenthalt unter Bäumen ist lebensgefährlich und demzufolge verboten. Die Eintrittsausweise behalten für diesen Tag weiterhin ihre Gültigkeit. 30. Es ist verboten in den Beckenbereichen und auf der Liegewiese alkoholhaltige Getränke zu sich zu nehmen, die selbst mitgebracht wurden. Bei Zuwiderhandlungen behält es sich die Badleitung vor, polizeiliche Schritte einzuleiten. 4. Haftung
1 .Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich der Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. 2. Der Betreiber haftet ferner nicht für Schäden, die Dritte verursachen (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen bei Ballspielen), für Schäden an Fahrzeugen sowie Fahrrädern, die nicht auf dem bewachten Fahrradplatz abgestellt wurden. 3. Der Betreiber kann sich jedoch nicht auf Haftungsausschluss berufen, sofern ihm oder dem Personal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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